Hitze am Arbeitsplatz: Welche Rechte hast du?

Hitze am Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer ein aktuelles Thema. Nicht jeder hat im Büro eine Klimaanlage oder einen Ventilator. Jeder, der bei hohen Temperaturen für längere Zeit gearbeitet hat, weiß, wie sehr sich klimatische Bedingungen auf die eigentliche Arbeit auswirken. Gerade in Berufen, die mit viel körperlicher Arbeit verbunden sind, werden die Arbeitsstunden oft besonders quälend. Welche Rechte du bei dieser aktuellen Hitzewelle aber hast, haben wir dir zusammengefasst.

 

Muss ich jede Hitze am Arbeitsplatz ertragen oder gibt es Grenzen?

Steigen die Temperaturen an deinem Arbeitsplatz über 26 Grad, muss dein Arbeitgeber etwas tun. Zeigt das Thermometer 30 Grad an, ist er laut der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sogar dazu verpflichtet. Natürlich variiert diese Pflicht je nach Berufsfeld. Je schwerer die auszuführende Arbeit ist, desto niedriger ist der Mindestwert der Lufttemperatur.

Bei Temperaturen über +26, wird dem Arbeitgeber empfohlen, diese Punkte umzusetzen:

  • Das Einrichten von Vordächern
  • Die Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern
  • Der Einsatz von Sonnenschutzverglasungen
  • Bepflanzungen vor Lichteinfall-Bereichen

Bei Temperaturen ab +30° C, gilt laut Arbeitsschutzgesetz: die Temperatur am Arbeitsplatz muss gesenkt werden, z.B. durch:

  • Lüftungseinrichtungen
  • Lockerung der Bekleidungsregeln
  • Bereitstellen von kühlen Getränken

Bei Temperaturen über +35° C, darf der Raum nicht mehr als Arbeitsraum gebraucht werden.

 

Darf ich am Arbeitsplatz einen Ventilator aufstellen?

Gerade in Großraumbüros gibt es viele unterschiedliche Meinungen und Bedürfnisse – das gilt auch für den Einsatz von Ventilatoren im Sommer. Manchmal reagieren Kollegen empfindlich auf einen Ventilator, also achte darauf, den Ventilator so aufzustellen, dass kein anderer belästigt wird. Frage zuerst aber deinen Vorgesetzten oder Chef, ob das Aufstellen eines Ventilators erlaubt ist und ob die Kosten vom Unternehmen übernommen werden. Einen Standventilator in den Gang zu stellen, kann aus Gründen der Arbeitssicherheit verboten sein, wenn dadurch etwa Kabel eine Stolperfalle darstellen oder Fluchtwege zugestellt werden.

 

Gilt bei Hitze am Arbeitsplatz weiter der übliche Dresscode?

Gilt bei deinem Arbeitsplatz eine Kleiderordnung, musst du diese auch bei Hitze beachten. Mit ernsthaften Konsequenzen müssen Arbeitnehmer bei einem Dresscode-Verstoß in der Regel nicht rechnen. Dennoch kann dein Chef dich auffordern nach Hause zu gehen und dich umzuziehen, wenn er die Kleidung für unangemessen hält.

 

Gibt es hitzefrei bei der Arbeit im Büro?

Steigen draußen die Temperaturen, wird es in einigen Büros unerträglich heiß. Viele Arbeitnehmer wünschen sich dann hitzefrei – doch einen Anspruch haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen. Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber bestimmen, wann und wo du im Einsatz bist. Dabei hat er allerdings die gesundheitlichen Interessen seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Büros als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeiter „hitzefrei“ bekommen. Du hast bei Über- oder Unterschreiten der Temperaturgrenzen keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit. Allerdings muss der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen durchführen und gewährleisten, dass der Arbeitsplatz kein gesundheitliches Risiko darstellt.

 

Gibt es Fälle, in denen die Arbeit niedergelegt werden kann?

In absoluten Ausnahmefällen können Arbeitnehmer berechtigt sein, ihre Arbeitsleistung gemäß § 273 BGB zurückzubehalten und die Arbeit einzustellen. Ein solcher Fall kann z.B. vorliegen, wenn der Arbeitgeber keinerlei Maßnahmen zum Schutz vor den Temperaturen unternimmt und die Weiterarbeit unter diesen Umständen ein konkretes Gesundheitsrisiko darstellt. Nur in diesen Ausnahmefällen können Mitarbeiter die Arbeit unter unvermindertem Entgeltanspruch einstellen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung befürchten zu müssen. Da die ArbStättV keine genauen Temperaturwerte nennt, bei denen der/die Arbeitnehmer/-in die Arbeit einstellen darf und auch die ASR keinen direkten Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt, trägt der Arbeitnehmer hier jedoch das Beweisrisiko. Sollte die Situation falsch eingeschätzt worden sein, muss der Mitarbeiter neben dem Entgeltverlust noch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

An wen kannst du dich bei Problemen wenden?

Sofern es einen Betriebsrat gibt, solltest du dich an ihn wenden. Außerdem bist du dazu berechtigt deinem Arbeitgeber Fragen zur Sicherheit und dem Schutz deiner Gesundheit zu stellen. Hilft dein Arbeitgeber dir nicht, kannst du dich an das zuständige Arbeitsamt wenden.

 

Fazit

Überhöhte Temperaturen am Arbeitsplatz gefährden nicht nur deine Gesundheit, sondern schränken auch die Produktivität ein. Schon allein aus diesem Grund und aus eigenem Interesse sollte dein Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gegen Hitze ergreifen, damit auch die Leistungsfähigkeit aufrecht erhalten wird. Auch kleine Maßnahmen können schon zu einer erheblichen Entlastung führen.

 

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